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allgemeine Hinweise

Damit der Veranstaltungsbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird, bitten wir alle Konzertbesucher um Toleranz und Rücksichtnahme

 

Einlass-ab wann?

Einlass ist ab 16:00 Uhr.

 

Bitte nicht mitnehmen

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, mitgebrachte alkoholische Getränke, Waffen – aller Art, Laserpointer, Selfie-Sticks und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt.

Weiterhin sind Glasflaschen, Glasverpackungen, Kanister, Dosen, Spraydosen, Plastikflaschen und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, Klappstühle, sonstige schwere Behältnisse und Regenschirme mit Metallspitzen auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.

Das Mitbringen von fremdenfeindlichen gewaltverherrlichenden, diskriminierenden sowie rechtsradikalen Propagandamaterials ist untersagt. Das Verbot gilt auch für entsprechende Kleidung.

Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

Es dürfen keine Getränke auf das Festivalgelände mitgebracht werden.

Sicherheitskontrolle beim Einlass

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal behält sich das Recht vor, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Für mitgebrachte bzw. abgegebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt nicht zulässige Gegenstände abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden freiwillig abgegeben. Der Veranstalter übernimmt dafür jedoch keine Haftung oder Garderobenpflicht. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitsdienstes.

Wichtig: Es wird vor Ort keine Garderobe gehen.Am besten Sie beschränken Sie sich auf die wichtigsten Sachen, wie Handy, Schlüssel und Portemonnaies.

Sind Rucksäcke und große Taschen erlaubt?

Generell sind Rucksäcke und Taschen zugelassen. Bitte beachten Sie aber unbedingt welche Dinge nicht erlaubt sind und mitgebracht werden dürfen Beachten Sie auch, Rucksäcke und Taschen müssen zwischen den Füßen/Beinen gelagert werden. Das Verstellen von Sitz- oder Stehplätzen ist untersagt.

Fotografieren ja, aufnehmen nein.

Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

Bitte lassen Sie professionelles Kamera-Equipment zu Hause.

Braucht eine Begleitperson für Behinderte eine Eintrittskarte?

Besucher mit „Schwerbehindertenausweis Merkzeichen B“, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, benötigen eine Eintrittskarte. Der Betreuer dieser Person braucht keinen Eintritt zu bezahlen und benötigt auch keine Eintrittskarte.

Parkplätze

Im näheren Umfeld der Waldbühne sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Bitte beachten Sie die Ausschilderung in der Stadt.

Können Kinder und Jugendliche die Veranstaltung besuchen

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zum Veranstaltungsgelände, die durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich dazu legitimiert ist.

Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Gibt es Sitzplätze und kann ein Sitzplatz reserviert werden?

In der Waldbühne Schwarzenberg gibt es Sitz- und Stehplätze. Eine Unterscheidung der Eintrittskarten bezüglich Sitz- und Stehplatz kann durch die örtliche Situation der Veranstaltungsstätte nicht erfolgen. Alle Plätze sind wie in einem Theater angeordnet. Jeder Gast hat eine gute Sicht auf die Bühne. Es gibt keinen Anspruch auf einen Sitzplatz und es können keine Sitzplätze reserviert werden.

Es soll regnen - findet das Festival trotzdem satt?

Bei normalen, zumutbarem Regen und Witterungsverhältnissen findet das Festival wie geplant statt. Bitte lassen Sie große Schirme und Schirme mit Metallspitzen auf Grund einer erhöhten Verletzungsgefahr zu Hause. Bei starkem Unwetter behalten wir uns vor, die Veranstaltung zur allgemeinen Sicherheit zu verschieben oder abzubrechen. Dies werden wir über die gängigen Wege (Homepage, Facebook etc.) kommunizieren. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ob die Veranstaltung stattfindet.

Werde ich fotografiert?

Der Veranstalter, Partner des Festivals und/oder seine/ihre Dienstleister sowie allgemeine Presse und Festival-Medienpartner fotografieren oder filmen während des Festivals. Diese werden die Foto- und Filmaufnahmen zu Dokumentations-, Promotion- und/oder Werbezwecken zeitlich sowie räumlich unbegrenzt verwenden, vervielfältigen und veröffentlichen. Mit dem Besuch des Festivals erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie (und gegebenenfalls Sie begleitende Dritte, für die Sie zur Abgabe der Einwilligung berufen sind) im Rahmen der Veranstaltungen fotografiert oder gefilmt werden und dass die Foto- und Filmaufnahmen wie oben beschrieben genutzt und verwendet werden können.

Gibt es auf dem Festival Speisen und Getränke?

Für die kulinarische Versorgung ist ausreichend gesorgt. Speisen und Getränke gibt es zu bei Veranstaltungen üblichen Preisen.

Sind die Künstler LIVE zu erleben?

Ja,alle Künstler sind hautnah zu erleben.

Ich möchte meine Karte zurückgeben?

Entsprechend der Geschäftsbedingungen können Karten nur zurückgegeben werden, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verlegt wird.

Gibt es eine Gaderobe?

Nein.

Dürfen Hunde mitgebracht werden?

Nein. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt.

AGB

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zum Veranstaltungsgelände, die durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich dazu legitimiert ist. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Zurücknahme der Karten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen nach Konzertdatum. Bei Änderung des Programms aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Künstlers) entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Kaufen Sie Ihre Karten nur an den autorisierten Vorverkaufsstellen.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, mitgebrachte alkoholische Getränke, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt. Weiterhin sind Glasflaschen, Glasverpackungen, Kanister, Dosen, Plastikflaschen und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen, Klappstühle, sonstige schwere Behältnisse und Regenschirme mit Metallspitzen auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.

Das Mitbringen von professionellen Tonaufnahmegeräten, Film- und Videokameras ist untersagt. Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.

Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt, gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich bzw. durch das Tragen von rechtsextremen Symbolen kundtut. Dies führt zum Veranstaltungsverbot und gegebenenfalls zum Hausverbot. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.

Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst, dass Konzerte eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Konzertbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheits-schäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen.

Zur Veranstaltung ist freie Platzwahl und es besteht kein Sitzplatzanspruch.

Gerichtsstand ist Schwarzenberg

vision-z.de gUG (haftungsbeschränkt)

Straße der Einheit 55, 08340 Schwarzenberg

 

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